ADR-GRUNDKURS Erneuerung Prüfung am 24.03.2012 |
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Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf innerstaatlichen und ausländischen Straßen befördern, müssen auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe geschult werden, gemäß Ministerialdekret Nr. 571 vom 30.12.1992 (Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 89/684/EWG vom 21.12.1989 betreffend die berufliche Ausbildung der gefahrgutfahrer).
Die „ADR-Bescheinigung“ wird von der Generaldirektion der Motorisierung aisgestellt, gilt 5 Jahre und kann für denselben Zeitraum erneuert werden. Voraussetzung sind der Besuch des Vorbereitungskurses und der erfolgreiche Abschluß bei der diesbezüglichen Prüfung.
Dauern: 8 Std.
Kurskalender: Samstag den 30.Oktober | Beginn um 08.30 Uhr
ON LINE ANMELDUNG |
Luogo: Bozen - Righistr. 9
Contatti: Cavallaro Pietro 0471 546712 |