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Die permanente Kommission zwischen Staat und Regionen wurde am 21. Dezember 2011 einberufen. Bei dieser Sitzung wurde der Entwurf für das Abkommen zwischen dem Minister für Arbeit und Sozialpolitik, dem Minister für die Gesundheit, den Regionen und den Provinzen zu den Ausbildungskursen für die Verantwortlichen für Vorbeugung und Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz betreffend Arbeitnehmer, leitende Angestellte und deren Vorgesetzte beschlossen. Diese Kurse können direkt vom Arbeitgeber abgehalten werden. Das Abkommen soll in nächster Zeit im Amtsblatt veröffentlicht werden, um schließlich in Kraft zu treten. Wir sehen voraus, dass es in der zweiten Hälfte des Jahres 2012 angewandt werden kann. Ab jenem Datum werden die entsprechend der Bestimmungen des DM vom 17. Jänner 1997 abgehaltenen Kurse ihre Gültigkeit verlieren. |
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Seit letztem 23. November ist das DPR 177/2011 in Kraft, welches – unter Berücksichtigung der wiederholten tödlichen Arbeitsunfälle auch in unserem Lande – die Kriterien für die Einstufung von Unternehmen (auch Einzelunternehmen oder Familienbetrieben) vorsieht, die ermächtigt sind, in solchen Räumen zu arbeiten. Es handelt sich dabei um ein vorläufiges Regelwerk, da die endgültigen Einstufungen im Sinne des GvD 81/08 erst vorgenommen werden müssen. |
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FITA CNA/SHV: KEINE VORBEHALTE GEGEN EINEN STILLSTAND DES WARENTRANSPORTES – ZUVOR JEDOCH WOLLEN WIR SEHEN, OB DIE GEGENSEITE BEREIT IST, UNS ENTGEGENZUKOMMEN
Sollte es wichtige Neuigkeiten geben, werden wir im Jänner die Landesversammlung unserer Mitglieder einberufen.
Die CNA/SHV FITA hat mit dem Industriellenverband und der CONFETRA Verhandlungen aufgenommen, um für die gestiegenen Betriebskosten (Verwaltungskosten, Diesel und Autobahngebühren) einen Ausgleich zu erhalten. |
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Innerhalb 3. Juni 2012 müssen alle Unternehmen, die in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen mit Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht eingetragen sind – auch jene, die bis am 4. Dezember 2011 vom Nachweis befreit waren (z.B. jene, die vor 1978 eine Transportgenehmigung erlangt haben, Fahrzeuge nur bis 6 t besitzen usw.) – die vier Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf nachweisen (Zuverlässigkeit, fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Niederlassung). |
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Das Dekret 201/2011, besser bekannt als "Decreto Salva Italia" , bestimmt neue Beschränkungen für die Bewegung von Barmitteln.
Insbesondere ist der Grenzwert für die Rückverfolgbarkeit von Geldtransfer und Inhaberpapieren reduziert worden.
Der neue Grenzwert ist auf 1.000 € festgelegt. |
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