EINTREIBUNG VON AUSSENSTÄNDEN: DIE DIENSTLEISTUNG DER SHV/CNA PDF Drucken E-Mail

In der jetzigen Phase einer ungünstigen wirtschaftlichen Konjunktur, ist das Eintreiben von geschuldeten Beträgen, insbesondere für die kleinen und mittleren Betriebe, von großer Bedeutung. Mehr denn je entspricht eine solche Tätigkeit den Kriterien der Effizienz und Wirksamkeit.
In den meisten Fällen jedoch verfügen die kleinen und mittleren Betriebe nicht über die internen Kompetenzen für solch komplexe Aktivitäten, weswegen sie sich an externe Fachleute wenden müssen.
Wenn man sich dazu entscheidet, Außenstände über einen Rechtsbeistand einzutreiben, muss man eine große Summe für Honorare vorgesehen werden, ohne dabei eine Sicherheit zu erhalten, dass Beträge auch wirklich eingetrieben werden. Somit kommt es dazu, dass ein Betrieb gezwungen ist, auf Beträge zu verzichten, die ihm eigentlich zustehen.
Aus all diesen Gründen hat die SHV/CNA beschlossen, direkt zu intervenieren. Allen Betrieben, die Mitglied unserer Organisation sind, bieten wir eine neue und wichtige Dienstleistung. Wir möchten alle einbeziehen, um eine Art von Schutznetz aufzubauen, das Betrieben, die in Schwierigkeiten geraten sind, Hilfe bietet.
Zusammen sind wir stark.

Es ist somit notwendig, dass alle Mitgliedsbetriebe ihre Bereitschaft kundtun und sich für die neue Dienstleistung entscheiden. Je mehr Betriebe sich an dieser Initiative beteiligen, umso weniger kostet sie für den einzelnen Betrieb.
Um den Rechtsbeistand in Anspruch nehmen zu können, muss ein Jahresbeitrag eingezahlt werden, der der Finanzierung des Garantiefonds zur Eintreibung von Außenständen der Betriebe dient und so die Mitgliedsbetriebe schützt.
Wenn sich viele Betriebe einschreiben, könnte der Jahresbeitrag wie folgt aussehen:
Zwischen € 150.- und € 250.- für Betriebe mit einem Umsatz, der kleiner als € 100.000.- ist
Zwischen € 251.- und € 350.- für Betriebe mit einem Umsatz, der größer als € 100.000.- ist.
Mit diesem Beitrag erhält man Anrecht auf sechs Aktionen zur Eintreibung von Außenständen pro Jahr. Hierbei sind folgende Aktionen vorgesehen:
a) Außergerichtliche Phase (2 Mahnungen);
b) Mahnbescheid (die Phase eines eventuellen Widerstandes gegen den Mahnbescheid ist ausgeschlossen);
c) Zahlungsaufforderung;
d) Pfändung.
Selbstverständlich bleiben die laufenden Spesen und die Steuern jeglicher Art zu Lasten des Betriebes (Registergebühren, Zustellungsgebühren usw.).
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Anwaltskosten, welche in der Prozessphase effektiv bezahlt werden, dem Rechtsanwalt zustehen. Dieser wird jedoch erst das ausstehende Kapital eintreiben und dann erst die Anwaltskosten.
Wer diesem Garantiefonds beitritt, hat somit die Möglichkeit pro Jahr sechs Mal einen Rechtsanwalt zu beauftragen Außenstände einzutreiben, unabhängig von der Höhe der Beträge.
Es ist wichtig, dass so viel Betriebe als möglich diese Initiative unterstützen. So können die Beiträge niedrig gehalten werden und jeder einzelne Betrieb kann so anderen helfen, die in Schwierigkeiten geraten sind.
Das Eintreiben von Außenständen braucht natürlich seine Zeit. Je nach dem wie komplex die Situation ist, kann diese mehr oder weniger lange dauern.
Sehr oft ist das Eintreiben von Außenständen grundlegend für das Überleben des Betriebes selbst. Ungenügende Liquidität kann schwerwiegende Folgen haben und zu unkontrollierbarer Verschuldung führen (Beiträge und Steuern werden nicht bezahlt, keine Zulieferungen mehr usw.). In diesem Sinne ist eine gute Dienstleistung für die Eintreibung vom Außenständen wesentliche Grundlage, die den Betrieben genügend Liquidität zusichern kann.
Die SHV/CNA kann über die Garantiegenossenschaft FIDIMPRESA intervenieren und gegenüber konventionierten Kreditinstituten eine Garantie für Kredite geben, um die Dauer des gerichtlichen Verfahrens zu überbrücken, in Erwartung eines positiven Ausgangs.

in Anlage: das Beitrittsgesuch

 

 

 
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