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Wie immer erstellt die Südtiroler Handwerkervereinigung die Abfall-Jahreserklärung für alle interessierten Handwerker (Mitglieder und Nicht-Mitglieder).
Begonnen wird mit den Erklärungen ab dem 23. März. Um eine fachgerechte Dienstleistung anbieten zu können, bitten wir alle Interessierten, sich rechtzeitig telefonisch vorzumerken; wenden Sie sich daher innerhalb März an Herrn Alex Svaldi, Telefonnummer 0471/546777.
Wer ist zur Abfallerklärung verpflichtet?
- Unternehmen und Körperschaften, die gefährliche Abfälle erzeugen;
- Unternehmen, welche berufsmäßig Abfälle transportieren;
- Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle verwerten oder beseitigen,
- Händler und Vermittler von Abfällen, mit oder ohne Besitz der Abfälle.
Beim vereinbarten Termin sind folgende Dokumente mitzubringen:
- Abfallregister;
- die Abfallerkennungsscheine (formulario di identificazione dei rifiuti);
- die Abfallerklärung vom vorhergehenden Jahr.
Jene, die sich voriges Jahr nicht an die SHV gewandt haben:
- ein Handelskammerauszug (erhältlich in der Handelskammer Bozen);
- persönliche Steuernummer bei Einzelunternehmen; MwSt.-Nummer bei Gesellschaften.
N.B. Alle Interessierten sind freundlichst gebeten, ihre Register KORREKT ausgefüllt bei uns abzugeben, um den SHV-Mitarbeitern eine rasche und fehlerlose Arbeit zu ermöglichen. Des weiteren bitten wir alle Betroffenen, die Summen des Ein- und Ausgangs der einzelnen Abfälle (Produktion und Entsorgung) bereits auszurechnen. |