Änderungen dem Einheitstext zur Sicherheit PDF Drucken E-Mail

 

CNA/SHV erachtet die Änderungen der Regierung zum gesetzesvertretenden Dekret 81/08 als positiv, jedoch braucht es nun auch eine Politik, welche die Handwerksunternehmen unterstützt, und die Rückgewinnung der INAIL–Abgaben.

Der Ministerrat hat den Entwurf des Gesetzesvertretenden Dekrets gebilligt, der eine Änderung und Korrektur des Einheitstextes zur Sicherheit am Arbeitsplatz (DLgs 81/2008) vorsieht und derzeit vom zuständigen Minister geprüft wird.

Die von der CNA bereits angeregte Maßnahme enthält wichtige Neuheiten, vor allem die notwendigen Vereinfachungen, welche die Bestimmungen auch für Kleinunternehmen anwendbar machen sowie die Neuregelung des Strafsystems, das, nachdem wir unsere Vorschläge unterbreitet haben, nun geringere Strafen umfasst, die der Haftbarkeit der einzelnen Personen proportional angepasst sind.

 

 

Die CNA teilt den Ansatz der Maßnahme, welche den Schutz der Arbeiter und Angestellten mit geringerem bürokratischem Aufwand und weniger Verpflichtungen garantiert. Doch die Vereinigung bat Arbeitsminister Sacconi auch darum, eine die Handwerks- und Kleinunternehmen unterstützende Politik als Kern der Maßnahme zu definieren und somit zu garantieren, dass die Überschüsse der jährlichen INAIL-Abgaben in die Branche zurückgeführt werden.

CNA hat weiterhin verlangt, dass sich in Kleinstunternehmen die gesetzlich festgelegte Haftung zu Lasten des Unternehmens mit der Haftung des Unternehmers nicht addiere, da er sonst zweimal für das selbe Vergehen bestraft würde.

Unverändert bleibt der politisch-moralische Einsatz der Vereinigung und der Mitgliedsunternehmen, ihre ambitionierten Ziele im Kampf gegen Unfälle und schwere Unglücke am Arbeitsplatz zu verfolgen, damit Italien ein moderneres und wettbewerbsfähiges Land wird.

Anmerkung: Zu den o.g. Neuigkeiten zählt auch die Änderung/ Aufschub bezüglich INAIL-Meldungen zu statistischen Zwecken von Unfällen mit einer Genesungszeit bis 3 Tagen; der bisherige Stichtag 16. Mai ist noch zu definieren. Das Büro „ Sicherheit am Arbeitsplatz“ der CNA/SHV wird die Entwicklung des Sachverhaltes aufmerksam verfolgen und rechtzeitig Bescheid geben.

 

 
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