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NEUE MASSNAHMEN FÜR UNTERNEHMEN IN SCHWIERIGKEITEN |
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Die Krise überwinden
Aufstockung der Beiträge und geförderte Finanzierungen
Für Unternehmen die nach dem 1. Juli 2008 in Schwierigkeiten oder in eine Wirtschaftskrise gekommen sind, hat die Landesregierung folgende Maßnahmen für die wirtschaftliche und finanzielle Sanierung beschlossen:
Geförderte Finanzierungen
bis zu 1 Million Euro über höchstens fünf Jahre. Die Voraussetzung für eine solche Finanzierung ist die Vorlage eines Sanierungsplans, der von einem konventionierten Kreditinstitut ein positives Gutachten erhalten hat.
Um die Arbeitsplätze zu schützen, können begünstigte Kredite für den Ankauf von Unternehmen in Schwierigkeiten oder in finanzieller Krise ausbezahlt werden, vorausgesetzt dass sämtliche Arbeitsplätze des angekauften Unternehmens beibehalten werden. Die Finanzierung kann bis zu 50 % der Kaufkosten und bis zu 1.000.000 € betragen. Die Laufzeit ist höchstens fünf Jahre.
Erhöhung der Beiträge für Investitionen
Der Mindestbeitrag für Investitionen (Immobilien, Anlagen und Gerätschaften) ist von 13 % auf 17 % angehoben worden. Der Höchstbeitrag für Investitionen für das Unternehmenswachstum ist von 23 % auf 27 % angehoben worden.
Achtung: Die oben beschriebenen Maßnahmen gelten für alle bereits eingereichten Gesuche und auch für jene die 2009 eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Investitionen gänzlich oder teilweise im Laufe des Jahres getätigt werden.
Außerdem hat die Landesregierung beschlossen, die Strafen für jene abzuschaffen, die nicht mindestens 50-70 % der Investitionen, für welche ein Beitrag geleistet worden ist, durchführen.
Außerdem hat die Landesregierung folgendes beschlossen:
Erhöhung der Obergrenzen für Schenkungsbeiträge
Die Obergrenzen für Schenkungsbeiträge sind wie folgt erhöht worden:
Nachbarschaftsbetriebe und Betriebe mit traditionellen Tätigkeiten € 450.000.-
Kleinbetriebe mit bis zu zwei Angestellten € 450.000.-
Kleinbetriebe mit mehr als zwei weniger als 10 Angestellten € 520.000.-
Kleinbetriebe mit mehr als 10 und weniger als 30 Angestellten € 1.000.000.-
Kleinbetriebe mit mehr als 30 und weniger als 50 Angestellten € 2.000.000.-
mittlere und große Betriebe € 3.000.000.-
Achtung: Die oben beschriebenen Maßnahmen gelten für alle Ansuchen, die am Tage nach der Veröffentlichung des Beschlusses eingereicht werden, sowie auch für jene Ansuchen die bereits aufliegen aber noch nicht positiv begutachtet worden sind.
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