| ELEKTRO- UND ELEKTRONIKALTGERÄTE: NEUE REGELUNG AB 18. JUNI |
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Das neue Ministerialdekret Nr. 65/2010 führt wichtige Neuerungen zur Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Raee) ein. Einzelhändler sind verpflichtet, gebrauchte Geräte vom Konsumenten zurückzunehmen, wenn dieser ein gleichwertiges Produkt erwirbt. Außerdem müssen sich Händler, Installateure und Servicestellen innerhalb 18. Juni 2010 in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eintragen. Tausende Südtiroler Unternehmen sind davon betroffen. Die Handelskammer und die SHV/CNA liefern Informationen und organisieren Weiterbildungsveranstaltungen. Nicht mehr verwendete Fernsehgeräte, Kühlschränke, Mobiltelefone, Haartrockner und andere Haushaltsgeräte müssen in Zukunft von den Einzelhändlern, Installateuren und Servicestellen gemäß den neuen Bestimmungen zur Entsorgung der Elektro- und Elektronikaltgeräte (gennant „Raee“ - Rifiuti da apparecchiature elettriche ed elettroniche) bewirtschaftet werden. |


















