ELEKTRO- UND ELEKTRONIKALTGERÄTE: NEUE REGELUNG AB 18. JUNI PDF Drucken E-Mail

Das neue Ministerialdekret Nr. 65/2010 führt wichtige Neuerungen zur Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Raee) ein. Einzelhändler sind verpflichtet, gebrauchte Geräte vom Konsumenten zurückzunehmen, wenn dieser ein gleichwertiges Produkt erwirbt. Außerdem müssen sich Händler, Installateure und Servicestellen innerhalb 18. Juni 2010 in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eintragen. Tausende Südtiroler Unternehmen sind davon betroffen. Die Handelskammer und die SHV/CNA liefern Informationen und organisieren Weiterbildungsveranstaltungen.

Nicht mehr verwendete Fernsehgeräte, Kühlschränke, Mobiltelefone, Haartrockner und andere Haushaltsgeräte müssen in Zukunft von den Einzelhändlern, Installateuren und Servicestellen gemäß den neuen Bestimmungen zur Entsorgung der Elektro- und Elektronikaltgeräte (gennant „Raee“ - Rifiuti da apparecchiature elettriche ed elettroniche) bewirtschaftet werden.
Ab 18. Juni ist der Lieferant eines neuen Elektro- und Elektronikgerätes zur kostenlosen Rücknahme eines gleichwertigen Altgerätes verpflichtet. Das Unternehmen muss die Konsumenten in den Verkaufsstellen gut sichtbar über die unentgeltliche Rücknahme informieren. Diese Neuheit gilt auch für Teleshopping und den Online-Vertrieb.
Die Händler, die Installateure oder die Servicestellen, die gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte zurücknehmen, müssen sich in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eintragen, um die Sammlung und den Transport der Geräte durchführen zu können. Für die Eintragung reicht es, innerhalb 18. Juni 2010 eine Mitteilung an den Bereich Umweltschutz der Handelskammer Bozen zu schicken. Die Ermächtigung wird innerhalb 30 Tagen ab Erhalt des Antrages ausgestellt.
Für die Rücknahme von Altgeräten bei privaten Haushalten oder bei gewerblichen Käufern können die Händler ein Transportunternehmen beauftragen. Auch dieses Unternehmen muss sich im Verzeichnis eintragen.
(Quelle: Handelskammer Bozen)

 
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