NEUIGKEITEN IN DER ABFALLWIRTSCHAFT PDF Drucken E-Mail

LIES DIE WICHTIGSTEN NEUIGKEITEN BETREFFEND
SISTRI
MUD
RAEE elektrische und elektronische Altgeräte
GENEHMIGUNG ZUM TRANSPORT DER EIGENEN BETRIEBSABFÄLLE

 

SISTRI:
Nachdem der Einschreibetermin am 29. April 2010 verfallen ist, warten nun alle eingetragenen Unternehmen auf den berühmten USB-Stick und die Black Box (für die Transportmittel). Bis dato hat sich noch nichts gerührt, etwas mehr als 1 Monat vor Inkrafttreten des neuen Systems...
Terminverschiebung für Erzeuger von geringen Abfallmengen?
Dank des Drucks der Verbände hat das Parlament eine Abänderung in einen Gesetzesvorschlag („Vereinfachung der Verwaltungsabläufe“) eingefügt, mit dem der Eintragungstermin ins SISTRI für die Kleinunternehmen mit weniger als 10 Angestellten und einer Abfallproduktion unter 300 kg um 2 Jahre verschoben werden soll.
Warum denn erst jetzt?? Der Aufschub kommt nämlich 20 Tage nach Fälligkeit! Außerdem ist es noch ein Gesetzesvorschlag, mit der Erfahrung der letzten Monate ist also zuallererst dessen Billigung abzuwarten.
Jedoch, zweifelsohne ein Erfolg, also weiter so im Kampf um echte Vereinfachung.

JAHRESABFALLERKLÄRUNG MUD: AUFSCHUB AUF DEN 30.06.2010
Im Gesetzesanzeiger der Republik vom 21. Mai 2010 ist das Gesetzesdekret Nr. 72 veröffentlicht worden, welches im Artikel 1 den Abgabetermin der MUD-Erklärung 2010 (Daten 2009) für den 30. Juni 2010 festlegt.
Wer ist verpflichtet (in Südtirol, im restlichen Staatsgebiet ist es etwas anders)
• Unternehmen und Körperschaften, die gefährliche Abfälle erzeugen;
• alle, die Abfälle verwerten oder beseitigen;
• alle, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern;
• Händler und Vermittler von Abfällen, mit oder ohne Besitz der Abfälle;
• die Gemeinden, ihre Verbunde und die Bezirksgemeinschaften oder Sonderbetriebe mit dem Zweck der Hausmüllbewirtschaftung
Es wird daran erinnert, dass für die Provinz Bozen folgende Geldbußen vorgesehen sind: wer die jährliche Abfallerklärung nicht, nicht komplett oder nicht korrekt abgibt, wird mit folgenden Geldbußen bestraft:
1) Produzenten und Besitzer: von 1.000 Euro bis 3.000 Euro,
2) andere Subjekte laut Artikel 18 des L.G. 4/2006 (wenn es sich um andere Subjekte handelt, darunter gewerbsmäßige Abfalltransporteure und Betreiber von Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen): von 2.000 Euro bis 6.000 Euro;
wenn die Erklärung bis zum sechzigsten Tag ab Ablauf der festgesetzten Frist abgegeben wird, Geldbuße von 200 Euro bis 600 Euro.

RAEE (elektrische und elektronische Altgeräte, einschließlich der Leuchtlampen)
Am 18. Juni 2010 kommt das Gesetz zum Trage, das die Wiederverwertung der elektrischen und elektronischen Altgeräte gewährleisten soll.
Es bringt neue Pflichten mit sich, für Verteiler, Händler, Kundendienst, Transporteure von Elektro- und elektronischen Geräten. Zum Beispiel: Wer ein Gerät kauft, darf das alte zurückgeben; ein vereinfachtes Ein- und Ausgangsregister; ein eigener Transportschein; die Pflicht zur Eintragung in eine Sondersektion des Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe usw..
Die Interpretationszweifel sind zahlreich, einer ist: ist RAEE vom SISTRI ausgenommen?
Elektriker aufgepasst: Leuchtlampen sind als RAEE eingestuft.
Zwecks Informationen: beim Seminar vom 9. Juni(siehe Einladung), auf unserer Internetseite www.cnabz.com und auf der Internetseite der Handelskammer www.hk-cciaa.bz.it

GENEHMIGUNG ZUM TRANSPORT DER EIGENEN BETRIEBSABFÄLLE
Seit 2006 schreibt das Staatsgesetz vor, dass die Transporteure der eigenen Abfälle sich ins Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eintragen müssen. Bisher hat ein Landesgesetz die Unternehmen im Rahmen der Landesgrenzen davon befreit. Nach der Annullierung des Landesgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof hat die Landesregierung beschlossen, sich an die staatlichen Vorgaben zu halten und einenLandesgesetzesentwurf im Landtag eingereicht, der die besagte Befreiung aufheben soll.
So wissen wir sicher, dass die Eintragung ins Verzeichnis auch in Südtirol Pflicht wird, aber wir wissen nicht genau wann (sobald die neue Landesbestimmung in Kraft tritt). Also raten wir, jetzt schon die Eintragung vorzunehmen, auch weil die Prozedur mindestens 30 Tage dauert.

 
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