KURS FÜR TECHNISCHE VERANTWORTLICHE DER ZUR PERIODISCHEN REVISIONEN DER KFZ ERMÄCHTIGTEN WERKSTÄTTEN PDF Drucken E-Mail

KRAFTFAHRZEUGAMT BOZEN: KURS FÜR TECHNISCHE VERANTWORTLICHE DER ZUR PERIODISCHEN REVISIONEN DER KFZ ERMÄCHTIGTEN WERKSTÄTTEN ( D.P.R. 5 Juni 2001, Nr. 360, Art. 2, Buchstabe b )
Zielgruppe: Teilnehmer
1.Personen, die bereits Mitarbeiter der im Sinne des Art. 80, Abs. 8 des St.V.G. vom KFZ - Amt BZ ermächtigten Werkstätten ernannt wurden.
2.Inhaber oder Angestellte von für die Revisionen zu autorisierenden Werkstätten in der Prov. Bz der Sparte Reparatur von Kraftfahrzeugen, welche die Voraussetzungen des D.P.R. 16.12.1992, Nr. 495, Art. 240 und/oder des Art. 22 des L.G. vom 7. April 1997, Nr. 6 erfüllen.
3.Inhaber oder Angestellte von Werkstätten in der Prov. Bz der Sparte Reparatur von Kraftfahrzeugen, die ohne die obgenannten Voraussetzungen sind, welche aber als Ersatz für höchstens 30 Tage im Jahr für den Technischen Verantwortliche kandidieren [ im Sinne des M.D. vom 20. April 2003, Art. 1, Buchstabe a) ].

Dauer, Ausbildungsort: jeder Kurs dauert 30 effektive Stunden, in Bozen abgehalten, an zwei aufeinander folgenden Freitagen und Samstagen. In jedem Kurstag sind 7 Stunden und 30 Minuten effektiver Unterricht vorgesehen.
Es sind 1/2 Kurse vorgesehen, jeder mit höchstens 25 Teilnehmern. Unterrichtsprachen : deutsch und italienisch.
Einschreibegebühren: € 300,00 mit Zirkularschek – laufend auf KRAFTFAHRZEUGAMT IN BOZEN:
Aufnahmebedingungen :
1) Chronologische Reihenfolge der Einschreibung beim Kfz-Amt 38.4 – Crispistraße 10 – Bozen ;
2) Besitz der Vorausetzungen die im D.P.R 495/92 Art. 240 und/oder im L.G. 7/4/97 Nr. 6, Art. 22 enthalten sind;
3) Besitz der Vorausetzungen nur für den zeitweiligen Ersatz der T.V., die im M.D. 30/4/03 Art. 1, Buchstabe a), enthalten sind, aber auf jedem Fall bis zur Erschöpfung der verfügbaren Plätze ( es werden höchstens insgesamt 2 KURSE MIT MAX 25 Teilnehmer vorgesehen ).
Methodologie und Bewertungsmittel: bei der Bestätigung des Besuches von mindestens 80% der 30 vorgesehenen Stunden des Kurses und Bestehen der Prüfung, wird ein Zeugnis mit der Angabe des positiven Ergebnisses der Prüfung ausgestellt.
Prüfungen: die Prüfungen werden nach Beendigung jedes Kurses am darauf folgenden Samstag abgehalten.
Für die eventuelle Wiederholungsprüfung wird ein einziger Termin vorgesehen, und zwar 2 Wochen nach Ende des letzten Kurses.
Art der Prüfung: schriftliche Prüfung mit 40 Fragen mit mehreren möglichen Antworten. Dauer der Prüfung höchstens 2 Stunden.
Bestehen der Prüfung: zur Prüfung dürfen nur die Kandidaten zugelassen werden, die mindestens 24 Stunden (80 % der 30 vorgesehenen Stunden des Kurses) besucht haben. Die effektive Teilnahme wird durch die Unterschrift des Kandidaten auf einem vidimierten Register mit Eingangs- und Ausgangszeit festgestellt.
Der Kandidat wird als geeignet bewertet wenn er mindestens 90 Punkte auf 120 erzielt, also 75%. Bewerber die als nicht geeignet bewertet wurden und eine Punkteanzahl zwischen 84 und 89 Punkten (also 70 bis 74%) erzielt haben, dürfen in derselben Sitzung von einer Prüfungskommission durch eine mündliche Prüfung noch geprüft werden. Die Prüfungskommission wurde mit Dekret des Assessors für italienische Berufsbildung ernannt, und sie ist aus 7 Mitgliedern und einem Sekretär gebildet.
Wiederholungsprüfung: die Bewerber die als nicht geeignet bewertet werden, dürfen sich bei einer einzigen Wiederholungsprüfung einschreiben. Diese Wiederholungsprüfung wird zwei Wochen nach dem letzten Kurs abgehalten.

Information und Einschreibung:
KRAFTFAHRZEUGAMT BOZEN
Crispistraße, 10 – 39100 Bozen
Sekretariat der Kurse. Frau Erika Visintainer Mulser tel. 0471/415424 (nur vormittags ) fax 0471/415479,
E-mail: Erica .Visintainer @ provinz .bz .it

 
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