Ab 2011 startet für Betriebe die Pflicht zur Bewertung des Stressrisikos am Arbeitsplatz, vorgesehen vom Art. 28 des Einheitstextes zur Arbeitssicherheit, GV 81/08. Im nachfolgenden Artikel finden Sie ein praktisches Vademecum, um sich zu orientieren und den Vorschriften anzupassen. Ohne Stress.
Wer muss diese Bewertung machen? Zur Bewertung des Stressrisikos sind alle Unternehmen verpflichtet, die schon den üblichen Arbeitssicherheitsvorschriften unterstehen. Nicht betroffen sind Gesellschaften, wo der einzige Gesellschafter alleine arbeitet, Selbständige und gemäß Art. 230-bis des BGB gebildete Familienunternehmen. Die Bewertung muss der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Betriebsarzt, wenn vorgesehen, und den Arbeitern oder deren Vertretern erstellen.
Wie macht man die Bewertung? Die Bewertung erfolgt auf verschiedene Weise, je nach Anzahl der Arbeitnehmer, an Hand einer Checkliste.
Wer und was muss bewertet werden?
Es müssen alle Arbeitnehmer des Unternehmens bewertet werden, einschließlich der Führungskräfte und Vorarbeiter. Allerdings muss die Bewertung nicht in Bezug auf jeden einzelnen Arbeitnehmer durchgeführt werden, sondern auf homogene Gruppen von Arbeitnehmern (mit dem selben Aufgabenbereich oder in der selben Arbeitseinheit); die Vorgangsweise kann der Arbeitgeber selbst bestimmen.
Was muss man jetzt tun?
Die Fälligkeit des 31. Dezember 2010 ist als Starttermin zu den vorgesehenen Auflagen zu betrachten. Ab diesem Datum muss im allgemeinen Risikobericht zumindest die Planung der Bewertung des Stressrisikos (Checkliste Phase 1) und ein voraussichtliches Datum für deren Durchführung angegeben werden.Die Checkliste muss in der digitalen Form ausgefüllt werden (Excel-Datei), weil es verschiedene automatische Berechnungsformeln beinhaltet, sodass man sofort das Ergebnis über das Niveau an Stress im Betrieb erhält.Das Dokument mit der Bewertung muss ausgedruckt oder jedenfalls zusammen mit dem allgemeinen Risikobericht aufbewahrt werden, der seinerseits mit dem Ergebnis aktualisiert werden muss.
Die SHV/CNA bietet ihren Mitgliedern Beistand in allen Phasen der Bewertung und Erstellung der erforderlichen Dokumente.
Der Vordruck für die Checkliste kann von den Mitgliedern bei der E-Mail-Adresse
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angefordert werden.
Zwecks weiterer Auskünfte wenden Sie sich an Dr. Marco Nobile, Tel. 0471 546782, nur vormittags.