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Eigentransport von Sonderabfällen: Pflicht zur Eintragung ins Verzeichnis ab sofort! |
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Der Verfassungsgerichtshof hat – nun schon zum dritten Mal – das Landesgesetz annulliert, das die in der Handelskammer Bozen eingetragenen Firmen von der Pflicht enthob, sich ins Verzeichnis der Umweltfachbetriebe einzutragen, falls sie die eigenen Sonderabfälle mit ihren Fahrzeugen selbst zur Entsorgung- oder Recyclingstätte transportieren.
Aufgepasst, denn die Strafen sind wahrlich drakonisch!
Weitere Details erhalten Sie mit dem nächsten Rundschreiben des Umweltbüros der SHV/CNA.
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