Fuhrunternehmer müssen die Strafen sofort und in Bar bezahlen PDF Drucken E-Mail

FUHRUNTERNEHMER MÜSSEN DIE STRAFEN SOFORT UND IN BAR BEZAHLEN

Die FITA der SHV-CNA, die Vereinigung der Fuhrunternehmer, hat gegen die kürzlich erlassene Neuregelung der Straßenverkehrsordnung harten Protest eingereicht. Diese Neuerungen sehen die sofortige Zahlung des Bußgeldes bei Verstößen gegen die StVo vor. Andernfalls wird die Weiterfahrt untersagt.

Wird ein Fahrer auf der Straße wegen einer Verletzung der StVo aufgehalten, gibt es für ihn zwei Möglichkeiten: entweder bezahlt er sofort und in bar und verzichtet somit auf jegliche Rekursmöglichkeit oder er meldet Rekurs an, muss aber, um zu vermeiden, dass die Weiterfahrt untersagt wird, eine Kaution (in bar) hinterlegen, die für den italienischen Kraftfahrer die Hälfte der Höchststrafe ausmacht, während ein ausländischer Kraftfahrer nur die Hälfte der Mindeststrafe hinterlegen muss (sic!!).
Diese Bestimmung schafft nicht nur eine Diskriminierung zwischen italienischen und ausländischen Fuhrunternehmern, zwischen jenen, die große Geldsummen zur Verfügung haben und jenen, die solche Beträge nicht auf dem Konto haben, sie erfordert auch von Kraftfahrern und Polizisten den Umgang mit großen Summen mitten auf der Straße. Außerdem muss ein Kraftfahrer, dem vielleicht das Fahrzeug nicht gehört und der vielleicht um 3 Uhr in der Früh angehalten worden ist, sofort entscheiden, ob er einen Rekurs einreichen möchte oder nicht.
Die Sicherheit auf den Straßen ist für alle wichtig, insbesondere aber für jene, die einen großen Teil ihres Lebens auf den Straßen verbringen. Die Fuhrunternehmer der FITA SHV-CNA fordern entschlossen die Abänderung dieser Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
 
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