Sozialfürsorge 2011 PDF Drucken E-Mail

SOZIALFÜRSORGE 2011
Mit 1. Jänner 2011 ist das Gesetz 122/10 in Kraft getreten. Es enthält einige Neuerungen im Bereich der Sozialfürsorge. In der Folge führen wir die wesentlichen Punkte an:

EINTRITT IN DEN RUHESTAND
Ab 1. Jänner 2011 ist gemäß Gesetz Nr. 247/07, die Kennzahl (Lebensalter und Beitragsjahre) für den Eintritt in den Ruhestand „96“ für abhängige Arbeitnehmer und „97“ für Selbständige. Das Mindestalter ist 60 bzw. 61 Jahre.
Ab 1. Jänner 2011 werden die sogenannten Fenster (Termine für den Eintritt in den Ruhestand) abgeschafft. Für abhängige Arbeitnehmer verschiebt sich der Termin um 12 Monate und für Selbständige um 18 Monate (nach dem Erreichen der Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand). Dies gilt sowohl für die Altersrente als auch die Dienstaltersrente.
ERHÖHUNG DER ALTERSRENTE
Aufwertung der Rente
Mit Jänner wird die Rente um 1,4% aufgewertet.

 
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