neue Förderungsmaßnahmen des INAIL für Unternehmen für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz
NEUE FÖRDERUNGSMASSNAHMEN DES INAIL FÜR UNTERNEHMEN FÜR MEHR SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
Das INAIL finanziert Projekte, Investitionen und Ausbildungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz.
Begünstigte sind Unternehmen wie auch Einzelfirmen, die im Unternehmensregister der Handelskammer eingetragen sind. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Dr. Marco Nobile: tel 0471.546782
Es können beispielsweise folgende Projekte unterstützt werden: - Einbau oder Austausch von Geräten oder Anlagen für die Sicherheit;
- Austausch oder Verbesserung alter Maschinen;
- Erstellung eines neuen Sicherheitsplans;
- Technische Berichte zu neuen Maschinen und Entsorgung der Alten.
Bevorzugt werden Maßnahmen, die die Ursachen von Unfällen und Faktoren, die zu Berufskrankheiten führen können, reduzieren oder beseitigen.
Jedes Jahr weist das INAIL den Regionen einen bestimmten Betrag zu Finanzierung solcher Initiativen zu. Für das Jahr 2010 hat Südtirol Euro 522.267.- erhalten.
Die Ansuchen können ab dem 12. Jänner 2011 gestellt werden und der Beitrag wird in einer Höhe von 50% - 75% auf die Investitionen gewährt. Die Ausgaben müssen angemessen dokumentiert werden.
Wir möchten daran erinnern, dass für den individuellen Schutz keine Beiträge gewährt werden.
Zu den Maßnahmen für die Beseitigung von Risiken gehören all jene technischen Interventionen, die die Gefahrenquelle ausschließen oder dazu führen, dass die Arbeitnehmer keiner Gefahr mehr ausgesetzt sind. Zum Beispiel:
Ersatz eines krebserregenden Stoffes mit einem nichtkrebserregenden;
Automatisierung eines Produktionsprozesses der vorher händisch durchgeführt worden ist;
Einführung einer Produktion in einem geschlossenen Kreislauf.
Unter vorbeugenden Maßnahmen werden jene Eingriffe verstanden, die die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles reduzieren, d.h. vorbeugende Maßnahmen, die die die Gefahrenquelle nicht beseitigen, jedoch das Risiko reduzieren. Zum Beispiel: Ersatz von gefährlichen Stoffen durch weniger gefährliche;
Verwendung von Maschinen zur Bewegung von Lasten, die zwar den Eingriff der Arbeitskraft erfordern, die Risiken aber reduzieren;
Ersatz von Maschinen und Werkzeug durch neue, sicherere Gerätschaften;
Einsatz von Vibrationsdämpfern, um Vibrationen und Lärm zu mindern;
Sicherheitsvorrichtungen (Gitter, Schutzschilde) vor beweglichen Teilen von Maschinen;
Neue Planung des Layout, um so Gefahrenquellen zu reduzieren
Ergonometrische Planung der Arbeitsplätze.
Unter Systemen des kollektiven Schutzes versteht man hingegen jene Maßnahmen, die zwischen Gefahrenquelle und Arbeitnehmer ansetzen. Zum Beispiel: Brandschutzmaßnahmen
Entlüftung
Zentrale Absauganlagen
Geländer
Sicherheitsnetze
Bewehrungen von Baugruben
Lärmschutzwände
Schutz vor extremen Lichtquellen
Sicherheitsschränke aus Metall
Mechanischer Schutz vor Schlägen und Stößen.