ABGEORDNETENKAMMER HAT DEN GESETZESVORSCHLAG ÜBER DIE QUALIFIZIERUNG ALS BAUUNTERNEHMER GENEHMIGT PDF Drucken E-Mail

Am 29. März hat die Abgeordnetenkammer fast einstimmig (437 Stimmen dafür, 15 Enthaltungen und nur eine Gegenstimme) den Gesetzesvorschlag, der das Berufsbild und die Arbeit der Bauunternehmer sowie auch der dazugehörigen Berufe regelt, genehmigt. Die Handwerkervereinigungen haben darauf bereits seit drei Legislaturperioden gewartet.

 Der ursprüngliche Text wurde an verschiedenen Stellen abgeändert. Viele der Abänderungen wurden von allen politischen Parteien unterstützt.
Der Präsident der Bauunternehmen in der CNA, Rinaldo Incerpi (Foto), der gestern wegen der Versammlung des nationalen Präsidiums der Bauunternehmervereinigung in Rom weilte, hat im Namen des Präsidiums große Zufriedenheit geäußert:“Seit Jahren forderte unsere Vereinigung, dass auch der Bausektor, der wirtschaftlich eine so große Bedeutung hat, einer Regelung unterworfen wird, die auf der einen Seite eine Qualifizierung vorsieht und andererseits extemporäre unternehmerische Initiativen unterbindet. Wer ein Unternehmen leitet, muss qualifiziert sein. Nur so kann die Konsolidierung unseres Sektors gesichert werden (man vergleiche die Erfahrungen aus dem Bereich der Installateure). Der Bausektor ist äußerst komplex und empfindlich. Zu groß sind die Gefahren am Bau und zu komplex die Vorschriften für die Sicherheit am Arbeitsplatz. In gewissen Teilen unseres Landes versucht auch andauernd die organisierte Kriminalität in unserem Sektor verstärkt Fuß zu fassen.
Der beschlossene Text ist mehr als zufriedenstellend. Schade ist nur, dass man auch eine Regelung der dem Baugewerbe verwandten Tätigkeiten, die Verpflichtung zur Dokumentation von Mindestinvestitionen vorgesehen hat, die für viele Unternehmen wenig Sinn ergeben und teilweise zu einer zusätzlichen Belastung führen.
Nun wäre es an der Zeit, sich auf weitere Maßnahmen zu konzentrieren. Dabei geht es oft um Interventionen der Unterstützung und bürokratischen Vereinfachung, die bereits öfters angekündigt worden sind, von den Unternehmen, insbesondere den kleinen Unternehmen, jedoch nicht wahrgenommen werden konnten. Gerade die kleinen Unternehmen sind die Stützen dieses Sektors und tragen wesentlich zum Bruttosozialprodukt unseres Landes bei. Wir haben die Lage dieser Unternehmen bereits mehrmals der Regierung und den politischen Kräften klar gemacht. Die Kundgebung des Generalstaats des Baugewerbes im Dezember letzten Jahres wollte auch darauf verweisen, dass die Situation schwerwiegend ist und viele weitere Betriebe Gefahr laufen, aufgeben zu müssen.
Unser Dank geht an die verschiedenen Parlamentarier, die sich in diesen zwei Jahren der intensiven Diskussion eingesetzt haben, damit der Gesetzesentwurf angenommen werde. Insbesondere danken wir der Berichterstatterin im VII parlamentarischen Ausschuss.“

 
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