Transport der eigenen nicht gefährlichen Abfälle PDF Drucken E-Mail

Seit 3. Juni ist das Bereichsabkommen zur Vereinfachung mit dem Land in Kraft

Bürokratie-Abbau und Verringerung unnützer Kosten, das sind die Forderungen der SHV/CNA, um den Kleinunternehmen neue Impulse zu mehr Konkurrenzfähigkeit zu geben, aber fast immer ungehört.

Allerdings, beim Thema Transport der eigenen nicht gefährlichen Sonderabfälle und der dem Hausmüll gleichgestellten Abfälle hat sich was getan.

Der Vorschlag der Fachverbände wurde vom Land aufgegriffen. Seit 3. Juni 2011 ist das Bereichsabkommen in Kraft, das von der SHV/CNA und den anderen Verbänden mit dem Land und dem Gemeindenverband unterzeichnet wurde, um die Pflichteintragung ins Verzeichnis der Umweltfachbetriebe bei der Handelskammer für diese Art von nicht gewerbsmäßigen Abfalltransport zu vermeiden.

Die notwendige Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei einem der Verbände, die das Abkommen unterzeichnet haben. Die Mitgliedschaft bei der SHV/CNA kann durch einfaches Vorweisen des Mitgliedsausweises oder durch eine Erklärung der selben SHV/CNA bestätigt werden, mehr ist nicht vorgeschrieben.

Außerdem ist sehr wichtig:

Beim Transport der eigenen Abfälle mit eigenen Transportmitteln besteht die Pflicht, das diesbezügliche im Fachhandel erhältliche Abfalltransportformular zu benützen. Beim Ausfüllen des  Abfallbegleitscheines muss man entweder die Genehmigungsnummer eintragen, oder man muss angeben dass man den Transport auf Grund des genannten Abkommens durchführt, wobei man die Anmerkung "Bereichsabkommen - Mitglied der SHV/CNA" einfügen muss.

Nur in zwei Fällen braucht man keinen amtlichen Abfallbegleitschein:

  • Transport der eigenen dem Hausmüll gleichgestellten Abfälle zu den öffentlichen Sammelstelle (Art. 19 Absatz 3 Buchstabe a) LG Nr. 4/2006).
  • Transport der eigenen nicht gefährlichen Sonderabfälle vier Mal im Jahr mit einer Menge von 30 Kg oder 30 Liter pro Tag sowie höchstens 100 Kg oder 100 Liter pro Jahr (Art. 193 Absatz 5 GvD Nr. 152/2006).

Achtung, die Sache ist absolut ernst zu nehmen!

Für den Transport von Abfällen ohne Genehmigung sieht das Staatsgesetz drakonische Strafen vor, von 2.600 bis 26.000 Euro.

Ein Transport der eigenen nicht gefährlichen Abfälle ohne den Begleitschein wird mit einer Verwaltungsstrafe von 500 bis 1.500 Euro geahndet.

 
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