NEUE BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH SAMMLUNG VON ALTREIFEN-ABFALL PDF Drucken E-Mail

Ab 7. September 2011 muss Umweltbeitrag auf dem Steuerdokument aufscheinen

Neues System
Das Ministerialdekret 82/2011 ist seit 9. Juni in Kraft und führt ein neues Sammlungssystem für Altreifen ein, die als Abfall eingestuft sind und also nicht mehr der Runderneuerung zugeführt werden (gemäß Dekret vom 9.1.2033 sind letztere gar keine Abfälle).

Um dieses neue Sammlungssystem müssen sich die Hersteller und Importeure von neuen Reifen oder deren Konsortien kümmern. Für die Reifendienst- und KFZ-Betriebe bedeutet das neue System eine kostenlose Entsorgung der nicht mehr brauchbaren Altreifen.

Umweltbeitrag
Finanziert wird das Ganze durch einen Umweltbeitrag, den der Endverbraucher auf alle neuen Reifen zahlen muss. Demnächst wird das Umweltministerium die Höhe des Umweltbeitrages festsetzen, der je nach Reifentyp gestaffelt sein wird. Anfangs muss der Beitrag vom Reifendienst an seinen Lieferanten vorgestreckt werden, wird aber letztlich dem Kunden angerechnet. Auf dem Verkaufsdokument, d.h. auf der Rechnung oder Steuerquittung oder Kassaschein, muss der Umweltbeitrag klar und deutlich mit dem Hinweis "Umweltbeitrag MD 82/2011" hervorgehoben und die Mwst. hinzugefügt werden.
Bei Steuerquittung und Kassabon muss der Betrag die Mwst. beinhalten. Die Registrierkassa und auch eventuelle Software müssen also anpasst werden.

Wann treten diese Pflichten in Kraft?
ab 7. September 2011 für Reifendienst- und KFZ-Betriebe
ab 7. Oktober für KFZ-Händler

Die Reifendienst- und KFZ-Betriebe tragen sich bei einem Konsortium ein
Für die Entsorgung der Altreifen, die nach dem 7. September 2011 anfallen, kann man sich an die Konsortien wenden, die das Ministerium anerkannt hat. Z.B. bei Ecopneus muss man sich auf dessen Internetseite www.ecopneus.it eintragen, um in den Genuss der kostenlosen Einsammlung zu kommen. Nach der Eintragung, die absolut freiwillig und kostenlos ist, wird Ecopneus alle weiteren Schritte mitteilen.
Wir empfehlen also dringlich, diese Eintragung sofort vorzunehmen.


 

 
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