| DIE "WIEDERAUFSTEHUNG" DES SISTRI |
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Ab 9. Februar 2012 tritt es in Kraft Am Mittwochabend wurde der Gesetzentwurf zu den Schuldenabbau-Maßnahmen vom Senat gebilligt, die Genehmigung durch die Abgeordnetenkammer dürfte nur mehr eine Formalität darstellen, da die Regierung das Sparpaket mit einer Vertrauensabstimmung durchbringen will, um Änderungen zu vermeiden. In diesem Gesetzentwurf ist auch die Wiedereinführung des SISTRI enthalten, am 9. Februar 2012 wird es in Kraft treten, für die Unternehmen mit höchstens 10 Beschäftigen frühestens am 1. Juni 2012. Das Umweltministerium verpflichtet sich, innerhalb 15. Dezember 2011 zusammen mit den Verbänden eine technische Überprüfung des Systems durchzuführen. Außerdem müssen, innerhalb von 90 Tagen nach Inkrafttreten des Maßnahmenpaketes das Umweltministerium und das Ministerium für Vereinfachung Ausnahmeregelungen erlassen, "... um bei spezifischen Abfallarten, die angesichts der Menge und der Abwesenheit von kritischer Umweltverträglichkeit, in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit der Abfälle, den für die nicht gefährlichen Abfälle vorgesehenen Prozeduren angewandt werden." Erneut Verpflichtungen und Versprechen wie Zusammenarbeit mit den Verbänden, die Prüfung der Systemmängel, die Vereinfachung der Normen: Genau das, was der Dachverband CNA seit 2 Jahren vehement fordert, aber auf taube Ohren stieß.
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