| MIT WIRKUNG 17.09.2011 STEIGT DER ORDENTLICHE MEHRWERTSTEUERSATZ VON 20% AUF 21% |
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Ab wann wird der Steuersatz von 21% angewandt?
VERKAUF VON GÜTER a) Der Verkauf von Gütern erfolgt bei Übergabe der Waren.
Für Waren, die bis zum 16.09.2011 geliefert wurden bleibt
der Steuersatz von 20%, jene die ab 17.09.2011 geliefert werden,
gilt der neue Steuersatz von 21%.
ACHTUNG BEI RECHNUNGEN, die Lieferungen beinhalten, welche
im selben Monat aber an verschiedenen Tagen getätigt wurden.
Beispiel: im Monat September sind an verschiedenen Tagen
Güter geliefert worden. Die Rechnung wird erstellt indem für Waren,
die bis zum 16. September geliefert wurden der Steuersatz von 20%
und für jene, die ab 17. September geliefert werden, jener von 21%
angewandt wird.
ACHTUNG:
b) Der Verkauf von unbeweglichen Gütern erfolgt mit Unterschrift des Vertrages.
Auch in diesem Falle bestimmt die Austellung von vorzeitigen Rechnungen
oder einer Akkontorechnung den Zeitpunkt. Rechnungen, die vor dem 17. September
2011 ausgestellt worden sind, unterliegen also dem Steuersatz von 20% während
die Saldorechnung, soweit sie nach dem 17.09.2011 ausgestellt wird, dem Steuersatz
von 21% unterliegt.
DIENSTLEISTUNGEN
Die Dienstleistung gilt erst bei Bezahlung des Rechnungsbetrages als ausgeführt.
Das Datum der Beendigung der Arbeiten hat dabei keine Relevanz.
Für Dienstleistungen ist das Ausstellungsdatum der Rechnung immer wichtig,
sowohl wenn sie vor als auch wenn sie nach der Bezahlung ausgestellt wird.
Es folgt daraus, dass
- Rechnungen, die bis zum 16/09/2011 ausgestellt worden sind, dem Steuersatz
von 20% unterliegen
- Rechnungen, die ab 17/09/2011 ausgestellt werden, dem Steuersatz von 21%
unterliegen.
Ausgestellte Rechnungen, welche mehrere im Monat September geleistete Leistungen
beinhaltet: auch in diesem Falle gilt das Datum der Rechnung.
RECHNUNGEN AN ÖFFENTLICHE ÄMTER MIT DIFFERIERTER ODER MIT
MEHRWERTSTEUER MIT KASSAKOMPETENZ
Die Steuererhöhung gilt nicht für Dienstleistungen, für welche die Rechnungen
innerhalb 16/09/2011 ausgestellt und im Mehrwertsteuerregister eingetragen
worden sind. Dies gilt auch, wenn das ensprechende Entgelt zu diesem Datum
noch nicht kassiert worden ist.
TAGESEINNAHMEN
Achtung: wir raten jenen, welche Preislisten ausgestellt haben, dies um 0,83% zu erhöhen.
GUTSCHRIFTEN
Der Mehrwertsteuersatz der Gutschrift folgt unabhängig vom Ausstellungsdatum,
jenem der ursprünglich ausgestellten Rechnung.
Beispiel:
Steuersatz von 20%, wenn die ursprüngliche Rechnung mit einem Steuersatz
von 20% ausgestellt worden ist;
Steuersatz von 21%, wenn die ursprüngliche Rechnung mit einem Steuersatz
von 21% ausgestellt worden ist |
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