| BEI SCHNEE UND EIS SIND WINTERREIFEN ODER SCHNEEKETTEN PFLICHT |
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Bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneefall oder Eisbildung gilt auf Südtirols Straßen Winterreifen- oder Schneekettenpflicht, sobald die entsprechenden Schilder sichtbar sind. Darauf weist der Landesstraßendienst hin, und zwar auch mit Blick auf die für das Wochenende angekündigten Schneefälle bis in tiefere Lagen. Es ist die Straßenverkehrsordnung, die es den Straßenbetreibern ermöglicht, Regelungen für den Winter zu erlassen. In Südtirol ist das Land für das gesamte Netz der Staats- und Landesstraßen zuständig, die Landesregierung hat deshalb hat eine generelle Winterreifen- bzw. Kettenpflicht für alle Fahrzeuge vorgesehen. Sie gilt - völlig unabhängig vom Datum - bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneefall oder Eisbildung, und zwar immer dann, wenn die am Fahrbahnrand angebrachten entsprechenden Schilder sichtbar sind. |


















