DAS SPARPAKET: DIE WESENTLICHEN NEUERUNGEN PDF Drucken E-Mail

Das Sparpaket von Mitte August enthält neue Maßnahmen im Bereich der Steuern, der Renten und der Einsparungen. Das Dekret umfasst einen Wert von 54 Milliarden.
In der Folge die wesentliche Neuerungen.(Quelle: Sole 24 Ore, Interpreta srl).

STEUERERLASS 2002
Es ist kein neuer Steuererlass vorgesehen. Nicht bezahlte Beträge sollen jedoch eingetrieben werden. Betroffen sind all jene, die den Steuernachlass von 2002 in Anspruch genommen und die Raten nicht bezahlt haben.
Wer die geschuldeten Beträge nicht innerhalb 31.12.2011 bezahlt, muss zusätzlich zu den herangereiften Zinsen auch eine Strafe von 50% bezahlen. Innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes, mittels welchem das Dekret am 17.09.2011 in ein Gesetz umgewandelt worden ist, werden Zwangsmaßnahmen gesetzt, um nicht bezahlte Beträge einzutreiben (zusätzlich der vorgesehenen Zinsen). Die Bezahlung muss dann vor dem 31.12.2011 erfolgen. Werden die Beträge nicht innerhalb 31.12.2011 einbezahlt, erfolgt bis 31.12.2012 auch eine Kontrolle sämtlicher folgender Jahre und dabei werden die entsprechenden Feststellungen definiert.
Für all jene, die den Steuererlass 2002 in Anspruch genommen haben, wird der Termin für die Festsetzung der geschuldeten Mehrwertsteuerbeträge um ein Jahr verlängert.

GENOSSENSCHAFTEN
Erhöhung um 10% der Besteuerung auf den Haushaltsüberschuss, der im Reservefond angelegt wird. Die Höhe der Nettogewinnrücklagen, die für den Reservefond bestimmt sind, steigt von 30% auf 40% für Genossenschaften und Konsortien und von 55% auf 65% für Konsumgenossenschaften und die entsprechenden Konsortien. Die Bestimmungen greifen im Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes (d.h. in den meisten Fällen im Jahre 2012).

STEUERBEGÜNSTIGUNG VON 36% FÜR WIEDERGEWINNUNGSARBEITEN
Im Falle des Verkaufs einer sanierten Immobilie, können die Partner übereinkommen, ob die restliche Steuerbegünstigung dem Verkäufer oder dem Käufer zusteht.
Diese Neuerung kann jedoch nicht auf Steuerbegünstigungen von 55% für energetische Sanierungen von Gebäuden angewandt werden.

LOKALKÖRPERSCHAFTEN
Auf Grund der Einführung der Robin Tax werden den Lokalkörperschaften ca. 1,8 Milliarden Euro weniger überwiesen. Gemeinden und Regionen können im Gegenzug die Einkommenszusatzsteuer erhöhen. Die Gemeinden können des Hebesatz bis auf 0,8% erhöhen und die Regionen bis zu 1,4%. Je nach Einkommen kann der Hebesatz differenziert angewandt werden.

FEIERTAGE
Die Feiertage vom 25. April, 1. Mai und 2. Juni werden nicht abgeschafft, wie auch sämtliche kirchlichen Feiertage erhalten bleiben, mit Ausnahme der Festtage der Kirchenpatrone.

MEHRWERTSTEUER
Der ordentliche Mehrwertsteuersatz wird um 1% erhöht und somit von 20% auf 21%. Die Sätze von 4% und 10% bleiben unverändert.
Die Bestimmung gilt ab 17.09.2011.

LIBERALISIERUNGEN
Eventuelle Hindernisse beim Zugang zur freiberuflichen Tätigkeit werden beseitigt oder neu geregelt. Gemeinden, Provinzen, Regionen und Staat werden ihre Bestimmungen dem Grundsatz der freien Ausübung privater wirtschaftlicher Tätigkeit anpassen. Vorgesehen ist, dass alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist. Die Öffnungszeiten der Geschäfte in Fremdenverkehrsorten und den Städten der Kunst werden liberalisiert. Die SCIA (Zertifizierte Meldung der Tätigkeitsaufnahme) wird auf alle Wirtschaftsbereiche ausgedehnt. Dies gilt auch für das Bauwesen. Außerdem müssen die Lokalkörperschaften überprüfen, ob wirtschaftlich geführte öffentliche Dienstleistungen nicht auf dem freien Markt angeboten werden können. Sollten sie wie bisher weitergeführt werden oder Inhouse Gesellschaften übertragen werden, muss dies gerechtfertigt werden.

KAMPF GEGEN STEUERHINTERZIEHUNG
Gegen die Steuerhinterziehung sind verschiedenen Maßnahmen vorgesehen. Insbesondere sollen nicht operative Gesellschaften verstärkt kontrolliert und die private Nutzung von Unternehmensgütern unterbunden werden. Außerdem:

  • können die Informationen über die Beziehungen zwischen Kunden und Banken verwendet werden, um Kundenlisten für eventuelle Kontrollen zu erstellen;
  • Die Schwelle für die Zahlung mit Bargeld wurde von € 4.999,00.- auf € 2.499,00.- herabgesetzt. Höhere Zahlungen müssen nachvollziehbar sein. Die Einschränkung gilt auch für Schecks und Überbringer-Sparbücher bei Banken oder der Post.
Außerdem ist vorgesehen, dass die Gemeinden im Kampf gegen die Steuerhinterziehung aktiv werden können. Die so zusätzlich eingehobenen Summen werden zur Gänze den Gemeinden gutgeschrieben, vorausgesetzt, dass sie unterm 31.12.2011 die sogenannten Steuerräte eingesetzt haben.

RENTEN
Die Anpassung der Altersrenten für Frauen des privaten Sektors wird auf 2014 (um zwei Jahre) vorgezogen. Die erste Stufe tritt 2014 in Kraft und vollständig wird die Anpassung ab 2016 gelten.
 

SOLIDARITÄTSZUSCHLAG
Der Solidaritätszuschlag betrifft natürliche Personen deren Gesamteinkommen € 300.000,00.- übersteigt. Man schätzt, dass es sich um ca. 34.000 Personen handelt. Für den Teil, der € 300.000.- übersteigt wird ein Solidaritätszuschlag für IRPEF-Zwecke in Höhe von 3% in Anwendung gebracht. Der Zuschlag wird auf die Einkommen von 2011, 2012 und 2013 berechnet, kann aber auch bis zum Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts verlängert werden. Der Solidaritätszuschlag gilt nicht für öffentliche Angestellte oder Rentner mit einem Einkommen über € 90.000,00.- da sie bereits eine Reduzierung von 5% (> 90.000) und/oder 10% (>150.000) auf ihren Lohn oder ihre Rente in Kauf nehmen mussten.
 

 
STEUERVERGEHEN
Die Grenzwerte für Strafen bei Steuerhinterziehungen werden herabgesetzt. Insbesondere bei betrügerischer Einkommenssteuererklärung oder Mehrwertsteuererklärung oder der Unterlassung einer solchen Erklärung wird der Grenzwert von € 77.000,00.- auf € 30.000,00.- herabgesetzt und bei falscher Steuerklärung auf 50.000,00.- festgesetzt.
Es werden auch die mildernden Umstände bei falscher Rechnungsstellung oder deren Eintragung in die Steuerklärung abgeschafft. Unabhängig vom Betrag der ausgestellten Rechnung ist eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten bis zu sechs Jahren vorgesehen. Auch die Verjährungsfrist für dies Vergehen wird verlängert. Anstatt 6 Jahre werden nun 8 Jahre vorgesehen. Ein abgekürztes Verfahren ist nur dann möglich, wenn die Steuerschuld beglichen worden ist. Beträgt die hinterzogene Steuer mehr als 3 Mio. Euro und machen die hinterzogenen Umsätze zumindest 30% der Gesamtumsätze aus, so sind Haftstrafen ohne Bewährung vorgesehen.
 

 
QUELLENSTEUER AUF KAPITALERTRÄGE
Die Quellensteuern auf Kapitalerträge (Bankzinsen, Zinsen aus Obligationen, Börsengewinne, etc.) von 12,5% und 27% werden ab 1.1.2012 auf 20 % vereinheitlicht. Die Quellensteuer auf Staatspapiere oder ähnliche (Postsparbriefe, Obligationen von Lokalkörperschaften oder anerkannten übernationalen Körperschaften) bleibt unverändert bei 12,5 %, wie auch die Steuer auf die Einnahmen aus Lebensversicherungen.
Der Satz auf Mehrerlöse aus dem Verkauf von nicht-qualifizierten Gesellschaftsbeteiligungen wird ab 01.01.2012 auf 20% erhöht.
 

STRAFEN BEI UNTERLASSENER RECHNUNGSSTELLUNG
Für in Berufsverzeichnisse eingetragene Freiberufler wird eine Suspendierung von drei Tagen bis zu einem Monat vorgesehen, sofern dem Freiberufler innerhalb von fünf Jahren vier verschiedene Unterlassungen in Bezug auf nicht ausgestellte Rechnungen beanstandet werden sollten.
Bei Wiederholung der Straftat wird die Strafe verschärft und eine Suspendierung von 15 Tagen bis zu sechs Monaten vorgesehen.
Die Suspendierung tritt sofort in Kraft (es muss nicht auf die endgültige Wirksamkeit der Strafe gewartet werden).
 

 
SISTRI
Das SISTRI (Kontrollsystem für die Rückverfolgung von Abfällen) wird verpflichtend unterm 09. Februar 2012 eingeführt. Es gibt keinen Aufschub mehr. Wer gefährlichen Abfall produziert und bis zu 10 Angestellte hat, fällt unter das Ministerial Dekret für die Umwelt und ist nicht vor dem 1. Juni 2012 zum SISTRI verpflichtet. Die Konsortien für die Wiedergewinnung können mit der Führung des SISTRI beauftragt werden.
Mit einem Ministerialdekret (Umwelt und Vereinfachung der Bestimmungen) werden jene Abfälle definiert werden, die nicht spezifisch die Umwelt gefährden.
Diese Abfälle, die nicht gefährlich sind, werden nicht über das SISTRI nachverfolgt, sondern in eigenen Formularen und Verzeichnissen (Mud) geführt. Bis zum 15. Dezember 2011 werden die SISTRI-Konzessionäre und die Fachverbände Tests durchführen, um so sei es Hardware als auch Software zu überprüfen und zu sehen, ob es notwendig ist, einfachere Verfahren einzuführen.
 

BRANCHENKENNZAHLEN
Wer zur Einreichung der Branchenkennzahlen verpflichtet ist und die entsprechenden Dokumente nicht einreicht, muss Euro 2.605,00.- Buße bezahlen und die Steuerbeträge werden um 50% angehoben.
Die Agentur der Einnahmen kann das Einkommen auch schätzen, wenn der Steuerpflichtige ungenaue oder gar keine Mitteilungen macht. Das Steueramt kann ohne Begründung eine zusätzliche Kontrolle vornehmen, wenn die Abweichungen mehr als 40% des Umsatzes oder mehr als € 50.000,00.- ausmachen.
 

 
(Wir danken der CNA Servizi Sedar von Ravenna und Luca Cantagalli, dem Verantwortlichen Direktor für Direkte Steuern von Ravenna für die wertvolle Hilfe.)

 

 

 
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