AUSÜBUNG DES BERUFS DES GÜTERKRAFTVERKEHRSUNTERNEHMENS PDF Drucken E-Mail

Innerhalb 3. Juni 2012 müssen alle Unternehmen, die in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen mit Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht eingetragen sind – auch jene, die bis am 4. Dezember 2011 vom Nachweis befreit waren (z.B. jene, die vor 1978 eine Transportgenehmigung erlangt haben, Fahrzeuge nur bis 6 t besitzen usw.) – die vier Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf nachweisen (Zuverlässigkeit, fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Niederlassung).

Bitte beachten Sie besonders die Voraussetzung der fachlichen Eignung, die der Verkehrsleiter besitzen muss.
Unternehmen, die nach dem 4. Dezember 2011 die Eintragung beantragt haben oder beantragen werden, müssen die vier Voraussetzungen sofort nachweisen.
Sobald die Verordnung des Ressort für Transporte des Ministeriums von Rom erlassen wird, vorgesehen innerhalb 2. Februar 2012, werden wir alle weiteren Informationen und Formulare auf unserer Homepage veröffentlichen.
(Quelle: A.P.B. Abt. Mobilität)

 
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