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Die permanente Kommission zwischen Staat und Regionen wurde am 21. Dezember 2011 einberufen. Bei dieser Sitzung wurde der Entwurf für das Abkommen zwischen dem Minister für Arbeit und Sozialpolitik, dem Minister für die Gesundheit, den Regionen und den Provinzen zu den Ausbildungskursen für die Verantwortlichen für Vorbeugung und Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz betreffend Arbeitnehmer, leitende Angestellte und deren Vorgesetzte beschlossen. Diese Kurse können direkt vom Arbeitgeber abgehalten werden. Das Abkommen soll in nächster Zeit im Amtsblatt veröffentlicht werden, um schließlich in Kraft zu treten. Wir sehen voraus, dass es in der zweiten Hälfte des Jahres 2012 angewandt werden kann. Ab jenem Datum werden die entsprechend der Bestimmungen des DM vom 17. Jänner 1997 abgehaltenen Kurse ihre Gültigkeit verlieren.
Die Grundlage für das neue System ist die Einstufung sämtlicher Betriebe in drei Gefahrenbereiche (entsprechend dem Code ATECO). Diesen entsprechen dann unterschiedliche Regeln:
- Hoch (Bauwesen, produzierendes Gewerbe, Gesundheitswesen usw.)
- Mittel (Landwirtschaft, Transporte, Unterricht und öffentliche Verwaltung)
- Niedrig (Handel, Hotels, Bar, Restaurants, Gastbetriebe usw.)
Zusammenfassend sind folgende neuen Maßnahmen in der Ausbildung vorgesehen:
KURSE FÜR VFS _- ARBEITGEBER:
- Niedrige Gefahr: 16 Stunden
- Mittlere Gefahr: 32 Stunden
- Hohe Gefahr: 48 Stunden
Alle fünf Jahre ist ein Auffrischungskurs vorgesehen:
- Niedrige Gefahr: 6 Stunden
- Mittlere Gefahr: 10 Stunden
- Hohe Gefahr: 14 Stunden
SICHERHEITSKURSE FÜR ARBEITNEHMER:
• Niedrige Gefahr: 4 Stunden allgemeine Ausbildung + 4 Stunden spezifische Ausbildung – INSGESAMT 8 Stunden
• Mittlere Gefahr: 4 Stunden allgemeine Ausbildung + 8 Stunden spezifische Ausbildung – INSGESAMT 12 Stunden
• Hohe Gefahr: 4 Stunden allgemeine Ausbildung + 12 Stunden spezifische Ausbildung – INSGESAMT 16 Stunden
Alle fünf Jahre ist ein Auffrischungskurs von 6 Stunden vorgesehen.
SICHERHEITSKURSE FÜR VORGESETZTE:
Die Ausbildung der Vorgesetzten muss die Kurse für Arbeitnehmer, wie oben angeführt, beinhalten. Hinzu kommen weitere Kurse von mindestens 8 Stunden. Alle fünf Jahre ist ein Auffrischungskurs von mindestens 6 Stunden vorgesehen. |