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Das Patronat EPASA bietet den Handwerkern und ihren Familien, Rentnern und Bürgern kostenlosen Beistand im gesamten Bereich der Sozialfürsorge, des Gesundheitswesens sowie des Unfallschutzes und der Lebenshilfe.
Das private Hilfswerk wird von der CNA/SHV gefördert und ist eine Sonderform der öffentlichen Sozialhilfswerke, da es vorwiegend Versicherungsleistungen anbietet.
Es stellt eine wichtige Anlaufstelle für Fragen zu Einkommen und Rente und besonders zu Arbeitsunfällen und branchenspezifischen Berufskrankheiten dar.

EPASA erteilt Informationen zu Neuigkeiten und Fälligkeiten bezüglich folgender Themen:
 

  • Pflichtbeiträge: Krankenkassen- und Rentenbeiträge
  • Renten (Dienstaltersrente, Altersrente, Invalidenrente, Rentenübertragbarkeit usw.), Invalidenbeihilfe und Rentenzuschläge
  • Kostenselbstbeteiligung, Thermalkuren, Mutterschaftsgeld für selbständige Arbeiterinnen und Familienzuwendungen
  • Unfallschutz (Rendite für dauerhafte Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Unfällen oder Berufskrankheiten)
  • Beistand und praktische Lebenshilfe


Die Anträge für Sozialleistungen können bei den oben genannten Niederlassungen gestellt werden.

  • Schützt die Sozialhilfeempfänger bei medizinischen, gerichtlichen und behördlichen Streitfragen mit Sozialinstituten und Fürsorgeinstituten.
  • Es bereitet behördliche Berufung und gerichtliche Klagen von Selbständigen vor, denen die gleichen Rentenansprüche wie Angestellten zustehen.

Verantw. Siglinde Riegler
Tel. 0471 546751
Fax 0471 933629
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